Ehen werden im Himmel geschlossen aber auf Erden gelebt.
Daraus folgt die Notwendigkeit des Familienrechts. Seine hohe Relevanz zeigt sich darin, dass heute statistisch jede
dritte geschlossene Ehe auch wieder geschieden wird. Die gesetzlichen Regelungen, die auch heute noch insbesondere
im Güterrecht vom gesellschaftlich überholten Leitbild der Alleinverdienerehe ausgehen, sind für viele Ehepartner nicht
mehr passend, so dass oftmals vertragliche Vereinbarungen sinnvoll sind. Überlagert werden die gesetzlichen
Bestimmungen durch eine immer weiter ausufernde Rechtsprechung, deren Kenntnis für eine sachgerechte Beurteilung
der eigenen Position erforderlich ist.
Ich helfe meinen Mandanten in diesem für sie persönlich wichtigen und existenziellen Lebens- und
Rechtsbereich. Mein Angebot umfaßt die vorsorgende Beratung sowohl in guten Zeiten durch Entwurf geeigneter
Eheverträge als auch im Krisenfalle durch Konzeption geeigneter Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen. Ich
setze die Rechte meiner Mandanten, z.B. auf Unterhalt, schnell und zielgerichtet durch und führe das
Scheidungsverfahren mit allen notwendigen Folgeverfahren. Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist der Bereich
der ehelichen Vermögensauseinandersetzung.
